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Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

Sie sind wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert?

Die Pflegekasse kann die Kosten für eine Ersatzpflege für längstens 6 Wochen übernehmen. Diese Leistung kann für einen Zeitraum von 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden, der nicht zusammenhängend sein muss.

Voraussetzung für die Erstattung von Aufwendungen im Rahmen stundenweiser Verhinderungspflege ist, dass die üblicherweise pflegende Person weniger als acht Stunden am Tag an der Durchführung gehindert ist. Es wird auf den tatsächlichen Zeitraum der Verhinderung der Pflegeperson und nicht auf die Dauer der Inanspruchnahme der Ersatzpflegeperson abgestellt.

In der Zeit der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weitergezahlt.

Für weitere Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

Sie möchten uns kennenlernen?

Wir freuen uns darauf, Ihnen alle Ihre Fragen zur ambulaten Pflege bei Ihnen zu Hause ausführlich zu beantworten.